Versicherungsgarantien
Die Versicherungsgarantien gehören zur Gruppe der Versicherungen, die sehr populär, besonders auf dem Investitionsmarkt, sind.
Sie sind die günstigste Form der Gewährleistungen im Wirtschaftsverkehr und tragen zum leistungsfähigen Funktionieren eines Unternehmens bei. Das Wesen einer Versicherungsgarantie lässt sich darauf zurückführen, dass eine Versicherungsgesellschaft, ersatzweise für einen bestimmten Versicherungsbeitrag, sich zur Zahlung eines bestimmten Betrages zugunsten des Benefiziars verpflichtet, im Falle, wenn der Antragsteller seinen in der Garantie enthaltenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die Unternehmen, die sich um Ausstellung einer Versicherungsgarantie bewerben, sollten in einer guten Finanzkondition sein, und sind im Fall von hohen Versicherungssummen auch zur Darstellung einer Vermögensbürgschaft verpflichtet. Die günstigste und schnellste Form von Gewinnung der Versicherungsgarantien ist Abschluss mit einer Versicherungsgesellschaft eines jährlichen Rahmenvertrages, der bestimmte Art der Versicherungsgarantien umfasst. Solche Lösung reduziert beträchtlich die zur Gewinnung einer Garantie notwendige Zeit und beseitigt die Notwendigkeit der Vorlage aktueller Finanz- und Registerunterlagen bei jeweiliger Antragstellung auf die Versicherungsgarantie.
In der Praxis werden folgende Arten der Versicherungsgarantien unterscheidet:
- Angebotsgarantie/Bietungsgarantie/Bid Bond – eine Form der Versicherungsgarantie, die den Garantienehmer von den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Anbieter/Garantieauftraggeber, der eine Ausschreibung gewonnen hat, die Unterschreibung des Vertrages auf im Angebot erhaltenen Bedingungen ablehnt, wenn es nicht zur Unterschreibung des Vertrages aus Schuld des Anbieters kommt oder wenn die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht vorgelegt wurde. Die Gültigkeitsdauer der Bietungsgarantie ist gewöhnlich nicht lang und ähnlich wie die Bindungsfrist des Angebotes.
- Vertragserfüllungsbürgschaft– eingetragen vom Auftragnehmer am Tag der Vertragsunterzeichnung. Sie sichert eventuelle Forderungen des Investors im Fall der nichtauftragsgemäßen Ausführung des Vertragsgegenstandes. Die Pflicht deren Vorlage soll direkt aus dem Vertragsinhalt resultieren. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine der vom Gesetz „Recht der öffentlichen Aufträge” zugelassenen Formen der Vertragsgewährleistungen und bildet eine vollkommene Alternative gegenüber der Bargeldform.
- Mängelgewährleistung– ist eine Gewährleistung für den Investor, das eventuelle Mängel und Fehler des durchgeführten Vertrages (die schon nach der Abnahme des Vertragsgegenstandes und Verfertigung des Abnahmeprotokolls sichtbar wurden) auftragsgemäß und termingerecht beseitigt werden.
- Anzahlungsbürgschaft – wird angewendet, wenn der Investor dem Auftragnehmer die Vorschusszahlungen auf Realisierung des Vertrages leistet. Sie schützt den Investor in einer Situation, wenn unehrliche Vertragspartner den Vorschuss nichtauftragsgemäß benutzen oder die Anzahlung nicht ordnungsgemäß abrechnen.
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